Nutzungsausfall & Ersatzfahrzeug
nach einem Unfall
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder ein Ersatzfahrzeug. Viele Geschädigte wissen das nicht – und verzichten so auf mehrere hundert Euro, die ihnen eigentlich zustehen.
Was bedeutet Nutzungsausfall?
Wenn Ihr Auto unfallbedingt nicht fahrbereit ist und Sie auf ein Ersatzfahrzeug verzichten, zahlt die gegnerische Versicherung Ihnen eine pauschale Entschädigung pro Tag. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Modell. Typische Sätze liegen zwischen 25 € und 95 € pro Tag.
Anspruch auf Ersatzfahrzeug
Alternativ können Sie ein Ersatzfahrzeug mieten. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung – solange die Anmietung erforderlich und angemessen ist. Gerade wenn Sie auf das Auto im Alltag angewiesen sind, ist ein Mietwagen die bessere Wahl.
So sichern Sie Ihre Ansprüche
Damit Sie keine Nachteile haben, ist ein unabhängiges Kfz-Gutachten entscheidend. Darin dokumentieren wir die Reparaturdauer, den Nutzungsausfall sowie die Berechtigung für ein Ersatzfahrzeug. Diese Angaben sind die Grundlage für Ihre Entschädigung durch die Versicherung.